Liebe Studentinnen, liebe Studenten,
seit 2003 haben sie die Möglichkeit ihr Allgemeinmedizinpraktikum in unserer
Praxis zu absolvieren.
Hierfür gibt es allerdings bestimmte Anforderungen für Studierende:
1. Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin ist eine ganztägige
Pflichtveranstaltung im Rahmen der neuen ÄAppO und umfasst insgesamt 10
Kurstage innerhalb von 2 Wochen, die "am Stück" (d.h. in zwei konsekutiven
Wochen) bei einem Lehrarzt belegt werden müssen. Eine Aufteilung in mehrere
Teile ist nicht statthaft.
2. Ab dem 1. Juli 2004 ist das Ausfüllen des Logbuches, das Sie und uns bei
der Durchführung des Blockpraktikums unterstützen soll, verbindlich für alle
Studierenden vorgeschrieben. Bitte legen Sie das ausgefüllte Logbuch - in
dem verschiedene obligate Tätigkeiten (u. a. die vollständige Befragung und
Untersuchung von 6 Patienten) dokumentiert und abgezeichnet werden müssen -
bei der Scheinvergabe vor.
3. Das Blockpraktikum ist für die lehrfreie Zeit zwischen dem 5. und 6.
klinischen Semester vorgesehen. Aufgrund der in diesem Zeitabschnitt u. U.
eintretenden Belastungen können Studierende das Blockpraktikum jedoch
bereits ab Ende des 2. klinischen Semesters absolvieren. Bitte bedenken Sie,
dass bei Überschneidungen immer diejenige Veranstaltung Vorrang hat, die im
offiziellen "Göttinger Stundenplan" für diesen Zeitraum vorgesehen ist.
4. Das Blockpraktikum wird zur Förderung der Unterrichtsqualität von den
Studierenden anonym evaluiert. Die Teilnahme ist verpflichtend! Bitte
beachten Sie, dass Sie spätestens am ersten Tag des Blockpraktikums den
ersten Evaluationsbogen elektronisch ausfüllen und frühestens am letzten Tag
des Blockpraktikums den zweiten Evaluationsbogen (hier weitere Informationen).
5. Grundlagen der Benotung:
Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin wird ab SS 06 - analog zu den anderen
Blockpraktika im klinischen Abschnitt - vom Lehrarzt benotet.
Für die schriftliche Ausarbeitung sollen 6 Konsultationen
(Behandlungsanlässe) in der Praxis nach einem festgelegten Schema (siehe
Logbuch) dargestellt werden. Diese sollen immer mit dem Lehrarzt
durchgesprochen werden.
Jede Ausarbeitung wird separat bewertet:
3 Punkte für eine "sehr gute",
2 Punkte für eine "gute",
1 Punkt für eine "noch ausreichende" Leistung
(keinen Punkt für eine nicht ausreichende Leistung).
Bei 6 dokumentierten Patienten können Studierende auf eine maximale
Punktzahl von 18 kommen.
Die klinisch-praktischen und kommunikativen Fähigkeiten werden weiterhin wie
bisher bewertet. Diese Note geht zu 1/3 in die Gesamtnote für das
Blockpraktikum ein; die schriftliche Ausarbeitung zu 2/3.
6. Auf dem Evaluationsbogen für Studierende "nach Abschluss des
Blockpraktikums" finden Sie die Rubrik "Was fanden Sie am Praktikum
gut/schlecht?". Bitte beschreiben Sie an dieser Stelle, welchen Lerneffekt
das Praktikum hatte, welche Aktivitäten in der Praxis durchgeführt werden
konnten und ggf. welche Defizite Sie empfunden haben.
7. Eine Nachbesprechung des Blockpraktikums bzw. der Austausch von
Erfahrungen ist für die letzte Doppelstunde des Kurses Allgemeinmedizin
vorgesehen.
8. Studierende sind während des Blockpraktikums über die Universität
unfallversichert. Es wird jedoch, auch im Hinblick auf die spätere Tätigkeit
im PJ oder als Assistenzarzt empfohlen, eine Berufshaftpflicht-Versicherung
abzuschließen.
Praktikums-Ablauf
1. Der Studierende begleitet den Lehrarzt während der Sprechstunde und
nimmt nach Möglichkeit an allen Konsultationen teil (ausgenommen bei
Patienten, die den Lehrarzt allein sprechen möchten.)
2. Innerhalb der Sprechstunde sollen die Studierenden das ärztliche
Gespräch, die Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung und
Therapieentscheidungen unter den Bedingungen der hausärztlichen Praxis
erlernen und üben. In Pausen oder nach der Sprechstunde soll die Möglichkeit
gegeben sein, über einzelne Patienten und verschiedene Aspekte der Betreuung
ausführlicher als in der Konsultation zu sprechen bzw. zu diskutieren. Im
Verlaufe des Praktikums soll den Studierenden mindestens 6 Mal die
Gelegenheit geboten werden, einzelne Patienten allein zu befragen, eine
Anamnese zu erheben, die körperliche Untersuchung vorzunehmen und einen
Therapievorschlag zu machen. Der Patient wird dem Lehrarzt abschließend
vorgestellt, der Therapievorschlag besprochen und ein von der Abteilung
erstelltes Logbuch von Lehrarzt und Studierenden abgezeichnet. Dieses
Procedere schult das Einüben ärztlicher Fertigkeiten und vermittelt einen
Eindruck von der besonderen Position der hausärztlichen Medizin.
3. Es ist den Lehrärzten und den Studierenden unbenommen, einzelne
zusätzliche Angebote innerhalb der Praxis wahrzunehmen. Als Beispiel seien
die Durchführung von Blutentnahmen, Injektionen, Impfungen,
Lungenfunktionsprüfungen oder das Schreiben und Auswerten von EKGs genannt.
Die Tätigkeit der Studierenden darf sich aber nicht auf reines Zuschauen
bzw. Hilfstätigkeiten beschränken. Eigene Kontakte zu Patienten, deren
Einverständnis vorausgesetzt, sind zu ermöglichen.
4. Optional kann den Studierenden angeboten werden, einen chronisch Kranken
über einen längeren Zeitraum mitzubetreuen.
5. Hausbesuche (sowohl Akut-Besuche als auch Besuche bei chronisch Kranken)
bieten den Studierenden Einblicke in typisch hausärztliche
Versorgungsbereiche und die Möglichkeit, bisher in aller Regel unbekannte
Aspekte der Medizin kennen zu lernen. Der Besuch des Kranken in seiner
häuslichen Umgebung macht den Hausarzt zum Besucher bzw. Gast des Patienten
und vermittelt oft völlig neue Eindrücke vom sozialen Umfeld, den häuslichen
Lebensbedingungen und der Atmosphäre des familiären Bereichs, die in der
Behandlung von großem Wert sein können. Studierende sollen lernen, dass sich
die häusliche Therapie oft in erster Linie aus dem Vertrauensverhältnis
speist. Im Rahmen der Hausbesuche sollen auch einfache diagnostische
Maßnahmen wie Blutdruckmessen, Blutzuckerbestimmungen und auch das korrekte
Schreiben von Wiederholungsrezepten oder von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
durchgeführt werden. Die Teilnahme an Hausbesuchen ist aus den genannten Gründen
integraler Bestandteil des Blockpraktikums.
6. Eine Teilnahme am kassenärztlichen Notdienst ist möglich.
Kerncurriculum
Der Lehrarzt stellt sicher, dass Studierende während der Praktikumzeit -
optimal anhand der Betreuung einzelner Patienten - mit den acht Themen des von der
Abteilung aufgestellten Kerncurriculums vertraut gemacht werden:
Kommunikation (Umgang mit Patientenanliegen, -wünschen und -befürchtungen);
Patienten mit "grippalem" Infekt (= viraler Atemwegsinfekt);
Hausbesuche und Notfälle;
Arbeitsunfähigkeit;
Chronisch kranke, multimorbide und sterbende Patienten und deren Familien);
Patienten mit funktionellen (= somatoformen Beschwerden);
Rationale Arzneimitteltherapie inkl. Selbstmedikation;
Patienten mit muskuloskelett. Beschwerden - Beispiel Kreuzschmerzen;
Prävention in der hausärztlichen Praxis;
Lehrärzte wie Studierende werden gebeten, anerkennende, aber auch kritische
Kommentare oder sonstige Anmerkungen an den für die universitären
Unterrichtsangebote der Allgemeinmedizin verantwortlichen Hochschullehrer zu richten:
Prof. Dr. Michael M. Kochen, MPH, FRCGP
Tel. 0551-392638;
e-mail: mkochen@gwdg.de.
Bitte bedenken Sie, dass ohne solche Rückmeldungen eine kontinuierliche
Qualitätssicherung der Veranstaltung nicht durchführbar ist. Kritische
Kommentare haben keine negativen Auswirkungen auf die Studierenden. Auf
Wunsch wird Anonymität zugesichert.
 
Weitere Informationen unter:
www.allgemeinmedizin.med.uni-goettingen.de
Beachten Sie bitte auch die Informationen in unserem Downloadbereich für Studenten:
Zum Downloadbereich
Zur Praktikumsanmeldung
Zur Anzeige des Logbuchs im PDF Format