Was ist eine Patientenverfügung, was kann man durch sie erreichen und wovor schützt sie?

Die Patientenverfügung ist eine zentrale Säule Ihrer Vorsorge. Sie richtet sich an Ihren Bevollmächtigten und Ihren behandelnden Arzt. Sie geben in Ihrer Patientenverfügung präzise Behandlungsanweisungen für konkrete Krankheitssituationen. Die Patientenverfügung wird herangezogen, wenn Sie aufgrund schwerer Krankheit nicht einwilligungsfähig sind und sich zu medizinischen Behandlungen nicht selbst äußern können. Die Patientenverfügung basiert auf Ihrem Selbstbestimmungsrecht. Eine rechtsgültige Patientenverfügung muss vom Arzt berücksichtigt werden. Grundlage ist das Patientenverfügungsgesetz. Eine gute Patientenverfügung verhindert, dass ärztliche Behandlungen erfolgen, die Sie nicht wünschen. Eine Patientenverfügung gibt Ihrem Bevollmächtigten oder Ihrem Betreuer den Weg vor: Das heißt, Sie selbst übernehmen die Verantwortung für Ihre eigenen Entscheidungen und entlasten so Ihre Vertrauenspersonen. Eine Patientenverfügung enthält die unterschiedlichsten medizinischen, pflegerischen und rechtlichen Aspekte, zu denen sie sich beraten lassen sollten.

Die Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht machen Sie die Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten. Sie statten Ihren Bevollmächtigten mit den erforderlichen Rechten aus, für Sie Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht wird dann wirksam, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht für Gesundheitssorge enthält die Vollmachtsbereiche für medizinische und pflegerische Belange. Die Vorsorgevollmacht für weitere Angelegenheiten, die Sie zusätzlich erstellen können, regelt Finanzielles, Behördliches und Gerichtliches. Die Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass es eine Person Ihres Vertrauens ist, die später Ihre Belange regelt. Sie können in einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen bevollmächtigen. Sie können die Rangordnung zwischen den Personen festlegen. Bevollmächtigte dürfen unmittelbar für Sie entscheiden, ohne sich vorher zum Betreuer bestellen zu lassen. Bevollmächtigte werden in Ihren Handlungen von keiner Behörde kontrolliert. Eine Vorsorgevollmacht muss wohlüberlegt erstellt werden.

Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz

Wir sind Ihnen gerne behilflich, füllen Sie die Bögen ggfs. zunächst mit Bleistift aus, wenn Sie unsicher sind. Persönliche Anmerkungen geben einer Verfügung besonderes Gewicht. Eine Patientenverfügung sollte eigentlich immer zusammen mit einer Vorsorgevollmacht erstellt werden.